Barrierefreiheit im Webdesign: Herausforderungen und Chancen für uns

Als Mediendesign-Agentur stehen wir vor einer neuen Herausforderung: dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu digitalen Inhalten zu gewährleisten. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, was das BFSG für uns als Webdesigner bedeutet, welche zusätzlichen Anforderungen wir erfüllen müssen und welche Vorteile eine barrierefreie Website bietet.

Gesetzliche Anforderungen und Herausforderungen

Das BFSG basiert auf den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und der europäischen Norm EN 301 549. Diese Richtlinien legen fest, wie digitale Inhalte zugänglich gestaltet werden müssen, um Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen den Zugang zu ermöglichen. Für uns als Webdesigner bedeutet dies, dass wir unsere Designs und Umsetzungen anpassen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro. Konkret sind folgende Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten:

  • Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte
  • Anbieter der im Gesetz genannten Dienstleistungen

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Ein Kleinstunternehmen ist definiert als:

  • Weniger als 10 Beschäftigte UND
  • Höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Wichtig: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, die unter das BFSG fallen, sind nicht von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.

Ab wann muss die Website barrierefrei sein?

Die Frist für die Umsetzung des BFSG läuft bis zum 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Webseiten und Online-Dienste den Anforderungen des BFSG entsprechen.

Zu beachten sind folgende Übergangsfristen:

  • Für Dienstleistungen, die nur mit bestimmten Produkten erbracht werden können, gilt eine verlängerte Frist bis zum 27. Juni 2030.
  • Selbstbedienungsterminals dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, längstens jedoch bis 2040, weiter betrieben werden.

Es gibt auch einige Ausnahmen:

  • Zeitbasierte Medien wie aufgezeichnete Audio- oder Videodateien müssen nicht barrierefrei gestaltet werden.
  • Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert oder bearbeitet werden, müssen nicht angepasst werden, solange die gesamte Website in einem „eingefrorenen“ Zustand bleibt.

Zusätzliche Design- und Umsetzungsanforderungen

Um unsere Websites barrierefrei zu gestalten, achten wir auf eine Vielzahl von Aspekten, die über die grundlegenden Anforderungen hinausgehen:

  • Farbkontraste und skalierbare Layouts: Damit sehbehinderte Nutzer unsere Inhalte leicht lesen können, verwenden wir Farbkontraste, die den WCAG-Richtlinien entsprechen. Unsere Layouts sind skalierbar, um sicherzustellen, dass Inhalte auch bei Vergrößerung der Schriftgröße gut lesbar bleiben.
  • Alternative Textbeschreibungen und Transkripte: Bilder und Grafiken werden mit alternativen Textbeschreibungen versehen, damit Screenreader diese Informationen an sehbehinderte Nutzer weitergeben können. Für Audiodateien erstellen wir Transkripte, um sicherzustellen, dass auch hörbehinderte Personen Zugang zu den Inhalten haben.
  • Korrekte HTML-Semantik: Wir verwenden korrekte HTML-Strukturen, um die Inhalte semantisch richtig zu strukturieren. Dies hilft Screenreadern, die Inhalte besser zu interpretieren und den Nutzern eine logische Navigation zu ermöglichen.
  • Tastaturnavigation: Unsere Websites sind so gestaltet, dass sie vollständig per Tastatur bedienbar sind. Dies ermöglicht es motorisch eingeschränkten Nutzern, alle Funktionen unserer Seiten zu nutzen.
  • Formulare: Bei der Gestaltung von Formularen achten wir darauf, dass alle Felder klar beschriftet sind und dass Nutzer bei Fehlern oder unvollständigen Eingaben klare Rückmeldungen erhalten. Diese Rückmeldungen sind farbunabhängig gestaltet, um sicherzustellen, dass sie auch von Nutzern erkannt werden, die Farben nicht gut unterscheiden können.
  • Untertitel für Videos: Alle Videos auf unseren Websites sind mit Untertiteln versehen, um hörbehinderten Nutzern den Zugang zu den Inhalten zu erleichtern.
  • Pausierbare Animationen: Wir stellen sicher, dass Animationen und Bewegungen auf unseren Seiten pausiert oder abgeschaltet werden können. Dies hilft Nutzern, die von Bewegungen beeinträchtigt werden, die Inhalte besser zu konsumieren.
  • Klare und konsistente Navigation: Wir gestalten unsere Navigation so, dass sie konsistent und leicht verständlich ist. Dies erleichtert es Nutzern, sich auf der Website zurechtzufinden und die gewünschten Informationen schnell zu finden.
  • A11y-Tests: Wir führen regelmäßig Zugänglichkeitstests durch, um sicherzustellen, dass unsere Websites den aktuellen Standards entsprechen und kontinuierlich verbessert werden.

Vorteile einer barrierefreien Website

Eine barrierefreie Website bietet nicht nur gesetzliche Sicherheit, sondern auch zahlreiche Vorteile für unsere Kunden:

  • Verbesserte Nutzererfahrung: Barrierefreie Websites sind oft benutzerfreundlicher und bieten eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher.
  • Erhöhte Reichweite: Indem wir Menschen mit Behinderungen den Zugang zu unseren Inhalten ermöglichen, erweitern wir unsere Zielgruppe und erreichen mehr potenzielle Kunden.
  • Bessere Suchmaschinenplatzierungen: Suchmaschinen wie Google bevorzugen barrierefreie Websites, da sie als benutzerfreundlicher und qualitativ hochwertiger angesehen werden.

Realistische Erwartungen und zukünftige Entwicklungen

Es ist oft unrealistisch, eine Website zu 100% barrierefrei zu machen, da viele Vorgaben noch unklar formuliert sind. Die Praxis wird zeigen, wie diese Standards in der Zukunft ausgestaltet werden. Gerichtsurteile und praktische Erfahrungen werden notwendig sein, um klare Standards zu etablieren und die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt für uns als Mediendesign-Agentur eine Herausforderung dar, bietet aber auch viele Chancen. Indem wir die Websites unserer Kunden barrierefrei gestalten, verbessern wir nicht nur die Nutzererfahrung, sondern tragen auch dazu bei, dass alle Menschen gleichen Zugang zu digitalen Inhalten haben. Wir sind bereit, diese Herausforderung anzunehmen und unsere Kunden bei der Umsetzung barrierefreier Lösungen zu unterstützen.