Ab dem 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – mit zahlreichen neuen Anforderungen an Websites.
Haben wir Ihre Website in der Vergangenheit neugestaltet oder zuletzt betreut, dann können wir sagen: Einige wichtige Barrierefreiheits-Standards sind auf Ihrer Website schon erfüllt. Dennoch gibt es Optimierungsbedarf, um den gesetzlichen Vorgaben vollständig gerecht zu werden. Wir wollen Sie dabei natürlich unterstützen.
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digital Vertragsabschlüsse für Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (darunter fällt bereits ein Online-Termin-Tool). Konkret sind betroffen:
- Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 2 Millionen Euro.
Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro, sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit bei Dienstleistungen ausgenommen.
- Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte, die unter das BFSG fallen. Hersteller von gelisteten Produkten sind unabhängig von der Unternehmensgröße verpflichtet.
- Reine B2B-Anbieter sind ebenfalls ausgenommen, da das Gesetz den Schutz privater Endverbraucher fokussiert.
Beispiel: Ein Kosmetikstudio mit 9 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz, das Dienstleistungen (Termine) über seine Website anbietet, ist nicht betroffen. Hat es jedoch 11 Mitarbeiter oder überschreitet den Umsatz, greift die Pflicht zur Barrierefreiheit.
Was ist zu tun?
Ihre Website muss z.B. mit Screenreadern kompatibel sein, vollständig per Tastatur bedienbar, kontrastreich gestaltet und mit Alternativtexten für Bilder versehen werden. Auch Untertitel für Videos und eine klare, verständliche Sprache sind wichtig. Eine Barrierefreiheitserklärung muss erstellt werden und online aufrufbar sein.
Warum jetzt handeln?
Obwohl Ihre Website schon barrierefreie Elemente enthält, sind noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Wir empfehlen, die noch offenen Punkte zeitnah anzugehen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und allen Besucherinnen und Besuchern ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten.
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Wir übernehmen gerne die barrierefreie Anpassung Ihrer Website – schnell, unkompliziert und mit dem Know-how aus der ursprünglichen Entwicklung. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an. In einem ersten Schritt tragen wir die nötigen Anpassungen für Sie übersichtlich zusammen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz machen!
Ist Ihre Online-Präsenz bereits in die Jahre gekommen bietet sich spätestens jetzt ein sauberer und rechtssicherer Relaunch an.
Hinweis
Ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung werden sich in den kommenden Monaten noch weitere Details und Auslegungen ergeben. Wir bleiben für Sie am Ball und passen unsere Lösungen entsprechend an.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihre Website barrierefrei zu gestalten!
Direktlinks zu den wichtigsten Quellen:
- Gesetzestext und Anwendungsbereich:
https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/ - FAQ und Erklärungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node.html - Kompakte Übersicht und Fristen:
https://bfsg-gesetz.de